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   ArbG Krefeld, 25.06.2020 - 1 Ca 250/20   

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ArbG Krefeld, 25.06.2020 - 1 Ca 250/20 (https://dejure.org/2020,58390)
ArbG Krefeld, Entscheidung vom 25.06.2020 - 1 Ca 250/20 (https://dejure.org/2020,58390)
ArbG Krefeld, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - 1 Ca 250/20 (https://dejure.org/2020,58390)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.09.2019 - 6 AZR 533/18

    TV UmBw - Altersrente - Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus ArbG Krefeld, 25.06.2020 - 1 Ca 250/20
    Es setzt voraus, dass die benachteiligten und die begünstigten Personen miteinander vergleichbar sind (vgl. BAG 5. September 2019 - 6 AZR 533/18 - Rn. 20).

    (a) Die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner verfügen auf nationaler Ebene beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts nicht nur bei der Entscheidung, welches konkrete Ziel von mehreren im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik sie verfolgen wollen, sondern auch bei der Festlegung der Maßnahmen zu seiner Erreichung über einen weiten Ermessensspielraum (vgl. EuGH 19. September 2018 - C-312/17 - Rn. 59; BAG 5. September 2019 - 6 AZR 533/18 - Rn. 26).

    Denn es ist ein rechtmäßiges Ziel im Sinne von § 3 Abs. 2 AGG, dass der Notwendigkeit einer gerechten Verteilung der begrenzten finanziellen Mittel Rechnung getragen wird (EuGH 19. September 2018 - C-312/17 - Rn. 61; BAG 5. September 2019 - 6 AZR 533/18 - Rn. 27).

    Voraussetzung hierfür ist, dass die Regelung tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, das verfolgte Ziel in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (BAG 5. September 2019 - 6 AZR 533/18 - Rn. 28).

    (6) Auch aus der Entscheidung des BAG vom 5. September 2019 - 6 AZR 533/18 -, mit der das vom Kläger zitierte Urteil des EuGH vom 19.09.2018 - C 312/17 - "Bedi" - umgesetzt wurde, ergibt sich nichts anderes.

  • EuGH, 19.09.2018 - C-312/17

    Bedi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus ArbG Krefeld, 25.06.2020 - 1 Ca 250/20
    Auch wenn die Aussage des EuGH zu den finanziellen Belastungen (vgl. EuGH 19. September 2018 - C-312/17 - Rn. 75) in vielen Fällen zutrifft, kann dahinstehen, ob diese Annahme in ihrer Pauschalität richtig ist.

    (a) Die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner verfügen auf nationaler Ebene beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts nicht nur bei der Entscheidung, welches konkrete Ziel von mehreren im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik sie verfolgen wollen, sondern auch bei der Festlegung der Maßnahmen zu seiner Erreichung über einen weiten Ermessensspielraum (vgl. EuGH 19. September 2018 - C-312/17 - Rn. 59; BAG 5. September 2019 - 6 AZR 533/18 - Rn. 26).

    Denn es ist ein rechtmäßiges Ziel im Sinne von § 3 Abs. 2 AGG, dass der Notwendigkeit einer gerechten Verteilung der begrenzten finanziellen Mittel Rechnung getragen wird (EuGH 19. September 2018 - C-312/17 - Rn. 61; BAG 5. September 2019 - 6 AZR 533/18 - Rn. 27).

    (6) Auch aus der Entscheidung des BAG vom 5. September 2019 - 6 AZR 533/18 -, mit der das vom Kläger zitierte Urteil des EuGH vom 19.09.2018 - C 312/17 - "Bedi" - umgesetzt wurde, ergibt sich nichts anderes.

  • BAG, 23.03.2010 - 1 AZR 832/08

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Auszug aus ArbG Krefeld, 25.06.2020 - 1 Ca 250/20
    Im Rahmen des § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG ist mithin anerkannt, dass zulässigerweise auf den frühestmöglichen Bezug einer Altersrente abgestellt werden darf, selbst wenn der vorzeitige Rentenbezug im Einzelfall zu einer Kürzung der Altersrente führt (vgl. BAG 23. März 2010 - 1 AZR 832/08 - Rn. 12).
  • BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 484/12

    Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Beendigung bei Anspruch auf abschlagsfreie

    Auszug aus ArbG Krefeld, 25.06.2020 - 1 Ca 250/20
    (5) Dem steht die Entscheidung des BAG vom 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - nicht entgegen.
  • ArbG Duisburg, 16.04.2015 - 3 Ca 2655/14

    XAuslegung, Gesamtbetriebsvereinbarung, Rente für besonders langjährige

    Auszug aus ArbG Krefeld, 25.06.2020 - 1 Ca 250/20
    Der Tarifvertrag stellt expressis verbis auf eine "Altersrente" und nicht etwa auf eine "Regelaltersrente" ab (vgl. ArbG Duisburg 16. April 2015 - 3 Ca 2655/14 -).
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 393/20

    Mittelbare Benachteiligung von Menschen mit Behinderung durch Tarifvertrag;

    I.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 25.06.2020 - Az.: 1 Ca 250/20 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 11.757,12 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2019 zu zahlen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 25.06.2020 - 1 Ca 250/20 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 11.757,12 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2019 zu zahlen.

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